FÖRDERUNG DURCH DAS GKV-BÜNDNIS FÜR GESUNDHEIT

 

„HaLT – Hart am LimiT“ wird u. a. gefördert durch das GKV-Bündnis für Gesundheit [1]. Bis Ende 2022 stellt das GKV-Bündnis für Gesundheit ein jährliches Fördervolumen von mehr als fünf Millionen Euro bereit. Gefördert werden z. B. die Qualifizierung von HaLT-Fachkräften, die Koordination und Vernetzung der Akteurinnen und Akteure sowie einzelne Präventionsmaßnahmen im reaktiven wie auch im proaktiven Baustein.  

Das HaLT-Programm wird gefördert durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkasse nach § 20a SGB V im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit (www.gkv-buendnis.de).[1]

Was umfasst die Förderung?

Die Förderung des GKV-Bündnis für Gesundheit umfasst im Rahmen der Förderphase I (01.07.2019 – 31.12.2022) vier Präventionsmaßnahmen des Bausteins HaLT-reaktiv:

  • Sofort-Intervention für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre
  • Vertiefungsintervention Risiko-Check als Einzelgespräch
  • Vertiefungsintervention Risiko-Check als Gruppenangebot
  • HaLT-reaktiv-Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

In Förderphase II (07.01.20 – 31.12.2022) werden folgende Module gefördert:

  • Implementierung der neuen HaLT-Rahmenkonzeption [2]
  • Module zum Qualitätsmanagement (HaLT-reaktiv und HaLT-proaktiv)
  • einzelne Präventionsmaßnahmen in HaLT-proaktiv

Förderhöhe

Um einer ungleichen Verteilung der Fördermittel entgegenzuwirken, hat das GKV-Bündnis für Gesundheit die finanzielle Förderung in Förderphase II je HaLT-Standort auf durchschnittlich 20 000 € pro Jahr angesetzt.

Bei Standorten mit mehr als 200 000 Einwohnern/Einwohnerinnen im Einzugsgebiet beträgt die maximale Fördersumme 25 000 € pro Jahr.

Standorte mit mehr als 500 000 Einwohnern/Einwohnerinnen im Einzugsgebiet können einen zusätzlichen höheren Förderbetrag beantragen. Die Höhe wird individuell durch die GKV-Ansprechpersonen im Bundesland festgelegt.

Weiterführende Informationen

Informationen zum HaLT-Rahmenkonzept:

Die HaLT-Rahmenkonzeption sowie die Infobroschüre zur HaLT-Rahmenkonzeption finden Sie im Login-Bereich der HaLT-Webseite unter https://halt.de/login.html

Falls Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, können Sie sich hier für den Login-Bereich registrieren: https://halt.de/login/registrierung.html

Informationen zur Förderung durch das GKV-Bündnis für Gesundheit:

Ansprechpartnerin für Förderphase I ist die BZgA: projektbuero.halt@bzga.de

Ansprechpartner für Förderphase II ist der Projektträger Jülich: Herr Dr. Daniel Heinrichs (d.heinrichs@fz-juelich.de; 02461/61-1662) und Frau Miczka (g.miczka@fz-juelich.de, 02461/61-2716)

Weitere Informationen zur Förderung sowie die Förderunterlagen erhalten Sie im Login-Bereich des GKV-Bündnis für Gesundheit: https://www.gkv-buendnis.de/login/

Falls Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, wenden Sie sich bitte an das "Projektbüro HaLT" der BZgA: projektbuero.halt@bzga.de

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[1] Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Bündnis fördert dabei u. a. Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation. Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 20a Abs. 3 und 4 SGB V die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) damit beauftragt, die Aufgaben des GKV-Bündnis für Gesundheit mit Mitteln der Krankenkassen umzusetzen.

[2] Die HaLT-Rahmenkonzeption wurde 2017 unter Federführung der Villa Schöpflin gGmbH entwickelt. Sie beschreibt das neue Qualitätsmanagement- und Förderkonzept von HaLT.