CANNABIS-PRÄVENTION UND HaLT
Förderung des Modellvorhabens (Can-K) zur „Übertragbarkeit von Strukturen, Konzepten und Qualitätsmerkmalen des HaLT-Programms auf die Cannabis-Prävention in der Kommune“ durch das Bundesministerium für Gesundheit bewilligt!
Die Villa Schöpflin hat in Abstimmung mit dem HaLT-Bundesnetzwerk und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) und der Medical Scool Hamburg (MSH) in einer Verbundpartnerschaft Förderanträge für das o. g. Modellvorhaben eingereicht und Zusagen erhalten. Can-K kann somit zum 01. April 2026 starten und wird über einen Projektzeitraum von 3 Jahren bis zum 31.03.2029 laufen.
Inhaltlich ist vorgesehen, die bewährten Strukturen, Konzepte und Qualitätsmerkmale aus dem HaLT-Programm auf die Cannabis-Prävention zu übertragen. Auf eine Vernetzung mit bestehenden, etablierten Programmen wird Wert gelegt. Im Rahmen des Modellvorhabens werden sich mehrere HaLT-Standorte an dem Vorhaben beteiligen. Das HaLT-Bundesnetzwerk hat zusammen mit der Villa Schöpflin vor dem Hintergrund des Inkrafttreten des Cannabisgesetztes (CanG) die Grundidee entwickelt.
Wichtig ist zu beachten, dass das geplante Vorhaben nicht in Verbindung zu der Förderung des HaLT-Programms durch den GKV-Spitzenverband steht. Cannabisberatungen (ohne Mischkonsum mit Alkohol) können weiterhin nicht über die GKV-Förderung des HaLT-Programms abgerechnet werden.
Für Rückfragen zum Modellvorhaben steht das HaLT Service Center gerne zur Verfügung.
