HaLT-FÖRDERPHASEN GEHEN IN DIE VERLÄNGERUNG

Die HaLT-Förderphasen I und II werden automatisch bis zum 30.6.2023 verlängert. Alle Zuwendungsempfänger/-innen wurden bereits vonseiten der BZgA darüber informiert und haben in den vergangenen Tagen einen entsprechenden Änderungsbescheid erhalten.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhoben werden. Sollten Sie als Zuwendungsempfänger/-in noch keinen Änderungsbescheid erhalten haben, dann setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit der BZgA in Verbindung. Bitte nutzen Sie hierzu die folgenden Funktionspostfächer:

Zuwendungsempfänger/-innen der Förderphase I: projektbuero.halt_fph_eins@bzga.de

Zuwendungsempfänger/-innen der Förderphase II: projektbuero.halt_fph_zwei@bzga.de

Landeskoordinatorinnen und -koordinatoren: projektbuero.halt@bzga.de

Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten und besonders an die Mitarbeiter/-innen der BZgA, die es ermöglicht haben, dass die Änderungsbescheide vor Abschluss des Jahres allen HaLT-Standorten vorliegen.

 

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